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Die fünf Vorstände der Bocholter Bürgergenossenschaft eG: Andrea Unland, Kai Enck, Adi Lang, Manfred Rademaker, Helga Grunewald

Über uns

Die Bocholter Bürgergenossenschaft eG wurde am 6. Dezember 2013 gegründet und ist seit dem 1. August 2015 eigenständig.

Die Bocholter Bürgergenossenschaft eG ist eine anerkannte steuerbegünstigte Körperschaft. Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke nach §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung. Sie fördert nach ihrer Satzung die Alten- und Jugendhilfe.

Die Bocholter Bürgergenossenschaft eG verfolgt gemäß § 53 der Abgabenordnung mildtätige Zwecke. Die Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen,

  • die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder
  • deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; bzw. bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Fünffache des Regelsatzes.
  • Die persönliche Hilfsbedürftigkeit wird ohne Nachprüfung bei Personen angenommen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben.
  • Dies gilt jedoch nicht für Personen, deren Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht und denen zugemutet werden kann, es dafür zu verwenden.

Die Bocholter Bürgergenossenschaft eG ist nicht gewinnorientiert, wir sind selbst organisiert und selbst verwaltet, sie ist netzwerkartig in Bocholt verbunden und offen für alle Bocholter/innen.

Bei uns steht nicht die eigene Gewinnerzielung im Mittelpunkt, sondern die gegenseitige Unterstützung von Mensch zu Mensch.

Als eine anerkannte steuerbegünstigte Körperschaft können wir Spendenbescheinigungen ausstellen.